IMI-Analyse 2025/35

Hobbits gegen Palantir

Eine Bewegung formiert sich gegen die Einführung der Überwachungssoftware von Palantir für die Polizei Baden-Württembergs.

von: Pablo Flock | Veröffentlicht am: 5. November 2025

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Vielleicht ist es Teil der Verkaufsstrategie: Provokante rechts-libertäre und -populistische Aussagen der Tech-Milliardäre und Firmenchefs, Peter Thiel und Alexander Karp, machen sie zum weltweit kontroversen Medienthema und ihre Firma Palantir zum bekanntesten Player der militärischen und überwachunsgtechnischen Analysesoftwares. Innenminister Dobrindt möchte ihre Software für die Bundespolizei einführen, während gegen Bayern eine Verfassungsbeschwerde wegen des Einsatzes einer solchen läuft. Daneben nutzen auch Hessen und Nordrhein-Westfalen die Software schon.

Die auf Palantirs Datenbank-Vernetzungs-Programm Gotham basierenden Softwares heißen dort dann individuell z.B. Hessendata oder VeRa, was in Bayern für verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform steht. Sie sollen es Ermittlern mit der nötigen Berechtigung ermöglichen, Daten aus verschiedenen der Polizei zugänglichen Datenbanken schneller abrufen zu können, und diese visuell aufbereiten.

Theoretisch, so legt es die Benutzung von solcher Softwares zur Zielauswahl durch Israel nahe, könnten jedoch auch soziale Medien, Überwachungskameras und sogar Satellitenbilder in eine solche vernetzte Überwachung miteinbezogen werden. Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze nimmt auch in Deutschland zu und eine KI-gestützte Auswertung der sozialen Medien für die Polizei forderten Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Polizeigewerkschaften schon Ende 2024.

Nun will auch Baden-Württemberg die Software einsetzen. Eine erste Lesung für die dafür notwendige, geplante Aufhebung der Zweckbindung bei Daten, also eine Befugniserweiterung im Polizeigesetz, fand Anfang Oktober statt, eine erste öffentliche Anhörung am 22. Oktober. Der badenwürttembergische Polizeichef, ein Vertreter des Frauenhofer Instituts für sichere Informationssysteme und weitere sprachen sich überwiegend für eine solche „Schließung der Befähigungslücken“ aus. Kritische Stimmen seien außen vor geblieben, monieren Kritiker jedoch.

Und diese haben begonnen, sich zu organisieren. Das Bündnis „Kein Palantir in Baden-Württemberg“ tritt der behördlichen Befugniserweiterung mit verschiedenen Taktiken entgegen. Kurz vor der ersten Anhörung mobilisierte es am Samstag 4. Oktober 2025 auf den Stuttgarter Schlossplatz, um gemeinsam gegen die Einführung der Datenanalysesoftware Gotham von Palantir durch die baden-württemberigsche Polizei zu demonstrieren. Am 2. November 2025 folgte eine weitere Demo in Stuttgart mit Anfangs- und Abschlusskundgebung auf dem Rotebühlplatz.

Gegründet hatten sie sich zuerst über eine Gruppe auf dem Messenger Signal, die mit „Hobbits gegen Palantir“ betitelt war. Die Firma Palantir ist, wie wohl auch andere Unternehmen von Peter Thiel, mit einem Namen aus der Fantasiewelt von Herr der Ringe betitelt. Die allsehende Glaskugel des Bösewichts Saruman wird dort so genannt. Die Software hat mit Gotham den Namen der von übermäßiger Kriminalität betroffenen Stadt bekommen, in der Bad Man im gleichnamigen Film richtig aufräumt.

Bündnis aus Tech-Nerds und Oppositionsparteien

Die aus den Chaostreffs der Region initiierte Bewegung schaffte ein breites Bündnis. Neben den Fachkompetenzen CCC und digitalcourage und der aus dem selben Milieu kommenden Piratenpartei riefen die Petitionsplattform Campact, aber auch die baden-württembergische SPD, die Partei Die Linke Baden-Württemberg, Verdi und sogar die Grüne Jugend und die recht neu gegründeten „Grünen mit Haltung“ zu der Demonstration auf.

Innerhalb der grünen Partei formiert sich also Widerstand gegen die Landesführung, die als stärkste an der Regierung beteiligte Fraktion das demokratierechtlich fragwürdige Vorgehen ihres Koalitionspartners kompromissbereit mitzugehen zu scheint:
Die Software wurde ohne öffentliche Diskussion schon Im Frühjahr von einem Staatssekretär des CDU-geführten Innenministeriums für 25 Millionen Euro für fünf Jahre geleast bzw. dem bayerischen Assozierungsvetrag beigetreten, ohne dass eine gesetzliche Grundlage für deren Benutzung bestand.

Natürlich wusste der Redner der SPD auf der Köngisstraße am 2. Oktober, Nicolas Fink, dies auch zu skandalisieren: Der Innenminister des Landes habe sich in Interviews geäußert, er wisse den Stand zu einer Anschaffung von Palantir nicht, als der Vertrag schon unterschrieben gewesen sei. „Entweder er hat gelogen oder er war wirklich nicht informiert,“ empörte Fink sich. Beides wäre ein Skandal.

Weniger staatsmännisch aber sachlich bewandert kritisierte der Kollege der Piratenpartei, Samuel Schmid, damals, dass durch die anvisierte Aufhebung der Zweckbindung jegliche Kontrolle über die von der Polizei abgerufenen Daten fehlten. Außerdem wies er auf den generellen Trend zu mehr Überwachung zulasten der Privatsphäre hin: die damals von deutschen Regierungsparteien noch offen gestützte Gesetzesnovelle der EU für eine Chatkontrolle, die Messengerdienste verpflichte, eine Hintertür für eine künstliche Intelligenz einzubauen, die gesendete Inhalte vor der Verschlüsselung nach, so der Gesetzgeber, kinderpornographischen Inhalte durchsuche, mache private Kommunikation unmöglich. Eine vorhandene Backdoor könne jedoch auch von anderen Akteuren (z.B. autokratischen Rivalenstaaten oder auch organisiertem Verbrechen) verwendet werden, verwies er auf eine vielfach rezipierte Kritik.
Zudem wies er auf den Cloud Act, einem Gesetz der USA, hin, was US-amerikanischen Geheimdiensten den Zugriff alle Daten von US-Firmen garantiere, auch wenn diese auf Servern außerhalb der USA gespeichert würden.

Digitale Souveränität, Freiheitsrechte und Tech-Faschisten

Bedenken wegen möglichen Datenabflusses in die USA oder einer möglichen Einbuße der Souveränität der deutschen Ermittlungsbehörden in ihren digitalen Ermittlungen sind natürlich auch für die Kritiker Palantirs schwer wiegende Argumente. Wie es einer der Redner, Sebastian Müller von den Grünen, abschließend erklärte, sei ihr Anliegen eigentlich auch CDU-kompatibel und jeder könne es der Großmutter erklären: es ginge um „die nationale Sicherheit und Souveränität.“

Bei einem vom lokalen Bündnis gegen Palantir organisierten Vortrag von „tante“ vom Chaos Computer Club, bürgerlich bekannt als Jürgen Geuter, am 30. September 2025 im Epplehaus in Tübingen kam diesbezüglich eine Sichtweise zur Sprache, die von den Sachverständigen der Landtagsanhörung als unsachlich abgewiesen wurde: Ist die Software von Palantir schon abzulehnen, weil die Inhaber und Leiter der Firmen sich gehäuft ausdrücklich gegen demokratische Prinzipien und für eine Überordnung marktwirtschaftlicher Mechanismen aussprechen, eine Legitimierung von Repression gegen Dissenz inklusive?

Im mit „Faschismus durch die Infrastruktur-Hintertür – Wie Firmen wie Palantir die Demokratie aushöhlen“ betitelten Vortrag jedenfalls nahm die Darstellung der antidemokratischen Bestrebungen der Tech-Milliardäre hinter Palantir ein große Rolle ein. Peter Thiel sei ein langjähriger Unterstützer Donald Trumps und auch der CEO Alexander Karp habe seine lange vor sich her getragene humanistische Position (als in Frankfurt studierter Sozialwissenschaftler) gegen ein reaktionäres und gewaltverherrlichendes öffentliches Bild eingetauscht. Dementsprechend schwerer fiel es demnach auch, zu argumentieren warum die digitale Vernetzung von Datenbanken insgesamt ein Problem sei, auch wenn diese beispielsweise von europäischen, weniger rechtsextremen Software-Anbietern bezogen würde.

Natürlich wissen autokratische Regime wie auch Faschisten es zu schätzen, einen umfassenden und die technischen Möglichkeiten ausschöpfenden Überblick über die Zusammenstellung ihrer Bevölkerung zu haben, wie es die frühe Lochkartennutzung der Nazis für ihre Volkserhebungen schon zeigte.

Vertrauen oder Kontrollverlust?

Ob der Missbrauch der Daten durch potentielle Bedrohungen durch US-amerikanische staatliche Stellen oder faschistische Netzwerke drohe, ist die eine technische Frage – die das Frauenhofer Institut verneinte. Inwieweit eine eventuelle zukünftige autoritäre Regierung der BRD oder auch rechte Netzwerke innerhalb der deutschen Ermittlungsbehörden (man denke an die illegale Datenweitergabe im Rahmen des NSU 2.0) die Daten missbrauchen könnten – auch wenn eine ähnliche europäische Software von lupenreinen Demokraten angeschafft würde – eine andere.

Im aktuell verhandelten Gesetzesentwurf soll erstere Bedrohung, also das Abfließen von Daten in z.B. die USA, durch eine Nicht-Anbindung des Programms an das Internet sicher gestellt werden (Artikel 1, Absatz 2). Die rechtmäßige Nutzung der Datenanalyse durch die Polizei soll durch das Parlamentarische Kontrollgremium, das auch den Landesverfassungsschutz kontrolliert, in mindestens vier Sitzungen im Jahr überprüft werden.

Gegenüber Kontext widersprach Steffen Schnürer vom Bündnis der Einschätzung des Frauenhofer Instituts. Diese hätte den Quellcode der Palantir-Software nicht wirklich einsehen können, sondern nur die aktuell installierte Version in einem sogenannten Black-Box-Test überprüft. „Das war erstmal eine ordentliche Untersuchung, aber beim nächsten Update könnte alles überfällig sein.“ Laut Kontext verweise das Innenministerium darauf, dass Backdoors auch bei Updates vertraglich ausgeschlossen seien.

Auf der Demonstration am 2. November 2025 kritisierte unter anderem Sebastian Müller, dass für die Bedarfsanpassung und Weiterentwicklung der Software regelmäßig Mitarbeiter von Palantir in den Rechenzentren der Polizei und mit Zugriff auf Quellcode und Datensätze arbeiten würden.
Dieses Argument zielte eigentlich gegen die Versprechungen ab, dass man nach dem Fünfjahresvertrag auf eine europäische Lösung umsteigen würde. Wenn die Software fünf Jahre an den Betrieb angepasst wurde, wäre sie Alternativen dann wahrscheinlich wirklich überlegen. Jedoch kann diese enge Einbindung der Firma natürlich auch Fragen bezüglich Backdoors und Datenabfluss aufwerfen.

Welche Daten eigentlich?

Fernab der Frage des Vertrauens gegenüber der US-Firma sind besonders Fragen bezüglich der Privatsphäre und möglicher Massenüberwachung durch die Aufhebung der Datenbindung zu diskutieren. Das SWR schreibt, dass das Kontrollgremium überprüfen solle „ob und wie die Palantir-Software bei der Telekommunikationsüberwachung, bei Verkehrsdaten und der Datenanalyse eingesetzt wird.“

Generell dürfen laut dem Gesetzesentwurf (Artikel 1, Absatz 3) beispielsweise „Verkehrsdaten aus Funkzellenabfragen sowie Telekommunikationsdaten“ nur zur Prävention von „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ oder „zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist,“ eingesetzt werden.

Sonst dürfte in dem Programm auch zur Verhütung von „besonders schweren Straftaten“ die Zusammenführung von „Vorgangsdaten, Falldaten, Daten aus polizeilichen Auskunftssystemen und Daten aus dem polizeilichen Informationsaustausch“ erfolgen, und „Verkehrsdaten, Daten aus Asservaten, Daten im Sinne des Satzes 1 aus gezielten Abfragen in landesfremden Datenbeständen, Daten in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Daten aus Internetquellen“ können ebenfalls ergänzend einbezogen werden. Welche Datenbänke das nun alles umfasst, müsste wohl eine mit dem Polizeirecht bekanntere Person uns Laien erklären. Immerhin dürften „Personenbezogene Daten, die aus einer Wohnraumüberwachung oder einer Online-Durchsuchung gewonnen wurden“ wohl nicht miteinbezogen werden.

Unter anderem der Sprecher der Piratenpartei am 2. November warnte jedoch davor, dass nun erst einmal eine recht eingeschränkte Nutzung legalisiert werden könne und dann, mit der sogenannten Salamitaktik, Stück für Stück neue Datensätze dazu genommen werden könnten.

Petitionen und weitere Anhörungen

Innerhalb der grünen Ecken des Bündnisses schlägt man jedenfalls kompromissbereitere und versöhnlichere Stimmen an. Man könne verstehen, dass die Polizei eine Software zur Vernetzung ihrer Daten benötige, aber es sei eben unklar, welche Datenbänke überhaupt in diese vernetzte Analyse miteinbezogen würde, klingt es unisono von den Kritiker:innen.

Letzterer ist der Initiator einer Petition des landeseigenen Petitionssystems. Nachdem sie auf der Plattform OpenPetition schon einige tausend Unterschriften gesammelt hatten, wurde auch ihre Petition auf der Plattform des Landtags genehmigt, nach „einigen Verzögerungen durch rechtskonservative Kräfte innerhalb des Petitionsausschusses“, wie Müller meint, „wir wissen nicht ob CDU oder AfD.“ Auch nachdem die Petition die 10.000 nötigen Unterschriften für eine Anhörung erreicht hätte, sei die Online-Unterschriftenliste direkt eingestellt worden und nur nach Protest der Initiator:innen weitergeführt worden. Ein weiteres Mal sei sie kurz nach der Veröffentlichung einer Anhörung ausgesetzt worden, die nun für den 6. November angesetzt ist. Mittlerweile wird die Unterschriftenliste jedoch auch wieder weitergeführt und zählte zum 31. Oktober rund 13.000 Unterschriften.

Müller führt dieses An- und Abschalten seiner Petition jedoch nicht auf einen Wunsch der Landesregierung, sie „stumm zu stellen“, zurück, sondern vielmehr auf eine Unbeholfenheit bezüglich des Instruments. Nun habe man dieses Instrument mit einer für ein Bundesland wohl angemessenen Grenze von 10.000 Stimmen eingeführt (und nicht mit einem Schwellwert von 40.000, wie ihn die CDU gefordert habe, was aber über dem Schwellwert für eine Bundespetition liege), wisse nun aber, wo die erste Petition über die Schwelle kommt, nicht wie damit umzugehen sei.

Am 6. November 2025 darf der Petitionsführer plus einem weiteren Sprecher ab 13 Uhr für je satte fünf Minuten vor dem Landtag sprechen. Diese kann online auf der Seite des Landtags mitverfolgt werden. Am 12. November wird dann die zweite Lesung des Gesetzes stattfinden.

Untypische Allianzen, schwache Mobilisierung und der Gang durch die Grüne Partei

Obwohl die Verbände mit den gestandenen Parteien – teils vielleicht hauptsächlich aus Oppositionspolitik – namhafte Bündnisse aufbauen konnten, lässt ihr Druck jedoch zu wünschen übrig. Wahrscheinlich haben die untypischen Verbündeten der Stuttgarter Fußballfanszene mit ihren Kurven-Bannern gegen die Software sogar einer größere Basis – bei der Demo waren sie jedoch auch nicht zahlreich oder erkenntlich anwesend.

Am Sonntag, 2. November mobilisierte das Bündnis, kurz vor der Anhörung ihrer Petition im Landtag, wieder nach Stuttgart. Zu den vormals aufrufenden Organisationen kam noch die Kleinstpartei Volt und Die AnStifter aus Stuttgart dazu. Trotz der namhaften Aufrufenden, die die demokratischen Oppositionsparteien und eine große Gewerkschaft umfassen – fanden sich wieder nur zwischen 200 und 500 Menschen zu der Demo ein.

Anbetracht der relativen Dominanz, die die „Grünen mit Haltung“ nach Redezeit und Teilnehmerzahl bei der Kundgebung Anfang Oktober hatten, fragt man sich, ob der Kampf derzeit wohl eher innerhalb der grünen Partei geführt wird, denn auf der Straße und mit der Zivilgesellschaft.

Auf dem Blog des Grünenmitglieds Sebastian Müller, der auch einen Musterantrag dafür schrieb, sind mittlerweile mindestens 10 Kreisverbände der grünen Partei in Baden-Württemberg gelistet, die sich gegen die Gesetzesnovelle und die Einführung von Palantir aussprechen. Am 2. November war von 13 Kreisverbänden der Grünen die Rede – inklusive des „sogenannten regierungstreuen Esslinger Kreisverbands“. Nun möchte das Bündnis die Parteispitze sogar mit einer Urabstimmungsinitiative zu einem Einlenken in der Sache bewegen. Dafür bräuchten sie allerdings Unterschriften von 10% der Parteimitglieder.

Wenn die Grünen mit Haltung es schaffen, ihre Parteispitze von ihrem gemeinsamen Kurs mit der CDU abzubringen, wäre das ein bundesweites und internationales Exempel, dass vernetzte Überwachung und Klüngel-Deals mit Palantir auch gestoppt werden könnten. Die Parlamentarier könnten die schwächelnde Bewegung aber auch immer noch mit beschwichtigenden Worten beiseite wischen.